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Exekutive verlängert Gesundheitsmaßnahmen bis zum 12. Oktober

Exekutive verlängert Gesundheitsmaßnahmen bis zum 12. Oktober
Die Exekutive hat die Verlängerung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen des Plans zur schrittweisen Aufhebung der präventiven Isolierung wegen der Covid-19-Pandemie angeordnet.
Die Maßnahmen werden bis zum 12. Oktober verlängert. Seit dem 24. August gibt es neue Bestimmungen, die mehr Sport- und Freizeitaktivitäten ermöglichen.
So ist die Ausübung von Gruppensportarten zu Unterhaltungszwecken und von Wettkämpfen auf Amateurebene erlaubt. Der Gruppensportunterricht kann sowohl in der Halle als auch im Freien stattfinden.
Für Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine Kapazität von bis zu 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes zulässig.
Der Verkehr wird weiterhin von 05:00 bis 02:00 Uhr morgens erlaubt sein, und für Beamte gilt der Arbeitszeitplan von 08:00 bis 16:00 Uhr, mit Ausnahme von Ausnahmen und Arbeitnehmern in vorrangigen Bereichen.
Für Bildungseinrichtungen gilt das vom Gesundheitsministerium und vom Bildungsministerium (MEC) genehmigte Protokoll, und Universitäten und Hochschulen können mit Genehmigung des Nationalen Hochschulrates (Cones) Semi-Präsenzunterricht erteilen.
Kommentar
In der Praxis sieht es so aus, dass bei der Einreise ein Negativtest erforderlich ist. Quarantäne gibt es nicht. Zwischen nachts 2 und 5 Uhr ist das Autofahren nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Eine “Maske” ist praktisch nur für den Zeitraum des Betretens eines Restaurants erforderlich. Ansonsten hat sich das Leben normalisiert.
Man darf sich nicht davon abschrecken lassen, dass viele Einheimische auf die Impfpropaganda hereinfallen und sich impfen lassen. Auch gibt es viele Menschen, welche mit “Maske” herumlaufen – siehe Bild oben – um nicht aufzufallen. Ansonsten sieht es eher wie im Video aus.
Video Restaurantbesuch

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